Process Serving...
Process Serving ist in Deutschland nahezu unbekannt, da nach deutschem Recht Klagen und Rechtsdokumente durch Einschreiben wirksam zugestellt werden können. Dies gilt jedoch nicht für das angloamerikanische Rechtssystem. Dort müssen Klagen und andere rechtliche Dokumente persönlich an die Beklagten bzw. Gegenparteien übergeben werden.
Der internationale Rechtsverkehr beinhaltet darüber hinaus Regelungen, wie im Detail mit der Zustellung solcher internationalen Klagen zu verfahren ist. Die Regelungen sind dabei unterschiedlich und abhängig davon, inwieweit die jeweiligen Staaten die "Haager Konventionen" ratifiziert haben.
Wir führen für englische und amerikanische Rechtsanwälte solche internationalen Process-Servings in Deutschland durch.
Wenn Sie Fragen dazu haben und rechtliche Dokumente in Deutschland zuzustellen haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.









