Häufig gestellte Fragen...
Wenn Sie bisher noch nicht mit privaten Ermittlern und Detektiven oder Detekteien zusammen gearbeitet haben, stellen Sie sich eventuell eine Menge Fragen.
Viele Fragen werden uns jedoch so oft gestellt, dass wir die Antworten darauf bereits hier anbieten möchten. Darüber hinaus gehende Fragen beantworten wir Ihnen natürlich jederzeit gern.
- Ist der Beruf des Detektivs ein richtiger Beruf?
- Hat ein Detektiv Sonderrechte?
- Wie können die Ergebnisse detektivischer Arbeit verwertet werden?
- Welche Risiken gehe ich ein, wenn ich einen Detektiv beauftrage?
- Behandelt der Detektiv meinen Auftrag auch wirklich vertraulich?
- Kann ich den Auftrag auch nach der Erteilung noch steuern?
- Muss ich Angst haben, dass die Detektive etwas Illegales tun?
- Kann ich Detektivkosten erstatten lassen?
- Bietet ein Detektiv rechtliche Beratung an?
- Welche Hilfe bieten Deutsche Detektivverbände?
1. Ist der Beruf des Detektivs ein richtiger Beruf?
Der Beruf des Detektivs gehört zu den nicht geregelten/ geschützten Berufen, genau wie z.B. der des Finanzberaters, des Maklers, des Gastronoms oder ähnliche Berufe. Obwohl die deutschen Detektivverbände schon seit Anfang der 50er Jahre bei der Politik immer wieder versucht haben, eine vernünftige Berufsregelung einzufordern, wurde diese mit fadenscheinlichen Gründen immer wieder abgelehnt. Viele Detektive argwöhnen, dass freie Detektive für korrupte Politiker eine große Gefahr sind, weshalb offensichtlich versucht wird, den Beruf in der ungeregelten Grauzone zu halten.
Gleichwohl leisten Detektive einen wichtigen Beitrag zum freiheitlichen Rechtsstaat und den Erhalt der Demokratie, bieten sie doch jedem Bürger die Möglichkeit, seine Rechte durch professionelle Ermittlungen - auch unabhängig von oft politisch beeinflussten oder überlasteten Staatsorgangen - zu verfolgen.
Die deutschen Verbände haben daraufhin Eigeninitiative ergriffen und schon vor Jahren die Zentrale Ausbildungsstelle für das Detektivgewerbe gegründet, wo junge Berufsinteressenten in einer zweijährigen Ausbildung den Beruf des Detektivs erlernen.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von sehr professionellen Ermittlungsunternehmen, die über große fachliche Erfahrungen aus den verschiedensten Berufen verfügen und die Ihnen einen sehr professionellen Service bieten.
Wie in allen ungeregelten Berufen ist es jedoch für den Kunden schwierig die Spreu vom Weizen zu trennen. Deshalb sollten Sie sich bei der Auswahl Ihres Dienstleisters besondere Mühe geben, sich einen persönlichen Eindruck verschaffen, nach Referenzen fragen und unbedingt auf ein einfaches Vertragswerk ohne Fallstricke achten.
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2. Hat ein Detektiv Sonderrechte?
Ein Detektiv ist im gesetzlichen Sinne Normalbürger und verfügt über die sogenannten Jedermannrechte, die sich z.B. aus der Strafprozessordnung (StPO), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen anderen Gesetzen ergeben. Im Unterschied zum Normalbürger kennt ein guter Detektiv jedoch diese Bestimmungen sehr genau und weiß daher, was er darf und wo die gesetzlichen Grenzen liegen.
Durch Kreativität und geschickte detektivische Taktik werden Ergebnisse erreicht, die selbst die Behörden mit Ihren Sonderrechten oft nicht erreichen. So kann der Detektiv beispielsweise jederzeit auch verdeckt ermitteln, während dem polizeilichen Einsatz verdeckter Ermittler enge Grenzen gesetzt sind. Darüber hinaus kann der Detektiv möglichen Informanten und Zeugen Vertraulichkeit leichter garantieren, als die Ermittlungsbehörden, die dafür eine staatsanwaltschaftliche Genehmigung benötigen.
Der größte Vorteil ist jedoch, dass es für einen Detektiv einfacher ist das Vertrauen eines Gesprächspartners zu gewinnen, da der Detektiv keine Amtsperson ist und nicht der Strafverfolgungspflicht aus § 163 StPO unterliegt. Die Kommunikation zu einem Detektiv erfolgt auf gleicher Ebene von Mensch zu Mensch, während dessen Ermittlungsbehörden immer Amtspersonen sind, die nach dem Subordinationsprinzip von oben herab kommunizieren. Alles einer Amtsperson Gesagte, wird gewissermaßen amtlich. Man kann sich oft nicht darauf verlassen, was das 'Amt' später damit anstellt, da der Beamte eng an seine internen Dienstvorschriften gebunden ist.
Insofern hat der Detektiv zwar keinerlei Sonderrechte im offiziellen Sinne, jedoch eine Menge taktischer Vorteile, die ein guter Ermittler im Sinne seines Mandanten umzusetzen weiss.
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3. Wie können die Ergebnisse detektivischer Arbeit verwertet werden?
Selbstverständlich können Sie die Ergebnisse unserer Arbeit auch verwerten, zum Beispiel indem Sie unsere Berichte Ihrem Anwalt geben oder bei Gericht als Beweis vorlegen. Sie dürfen natürlich auch unsere Fotos und Videos als Beweismittel verwenden. Falls erforderlich, können unsere Detektive sogar als Zeugen vor Gericht geladen werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie derartige Absichten im Voraus mit uns abstimmen. Dies ist vor allem deshalb notwendig, weil wir mitunter Vorkehrungen zum Informantenschutz treffen müssen.
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4. Welche Risiken gehe ich ein, wenn ich einen Detektiv beauftrage?
Im Grunde sind die Risiken, wenn Sie einen Detektiv beauftragen, die gleichen wie bei der Beauftragung anderer Dienstleister.
4 a Erfolgsrisiko
Einen Detektiv beauftragen Sie damit, Ihren Fall zu untersuchen, was im gesetzlichen Sinne einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 BGB ff. darstellt. Ein seriöser Detektiv kann Ihnen nicht garantieren, dass er den Fall auch wirklich lösen kann. Er kann Ihnen allenthalben garantieren, alles tatsächlich und rechtlich Machbare zu unternehmen und dabei seinen gesamten Sachverstand und seine Erfahrung einzusetzen. Aus diesem Grund arbeiten seriöse Detektive nicht auf Erfolgsbasis. Beispielsweise würde sich ein Arzt auch niemals darauf einlassen, nur im Falle der Heilung bezahlt zu werden.
Sie tragen damit zunächst einmal grundsätzlich das Erfolgsrisiko.
4 b Kostenrisiko
Da Dienstleistungsverträge juristisch einen großen Spielraum beinhalten, sollten Sie darauf achten, dass die geschuldete Bezahlung genau geregelt ist. Dabei nutzt es Ihnen nichts, wenn der Detektiv Ihnen zwar einen günstigen Stundensatz vorgaukelt, nur um den Auftrag zu bekommen, am Ende aber über vertragliche Fallstricke abkassiert und Sie eine unerwartet hohe Rechnung erhalten.
Auf der anderen Seite ist es bei vielen Ermittlungen nicht möglich, bereits im Vorfeld den genauen Ort, die genaue Zeit und die genaue Dauer sowie etwaige Auslagen für notwendige Maßnahmen exakt zu bestimmen, da hierunter die Qualität der Arbeitsergebnisse erheblich leiden würde.
In solchen Fällen lösen wir dieses Problem, indem wir mit unseren Kunden eine Budgetvereinbarung inklusive Auslagen treffen. Hierbei wird ein maximales Budget bestimmt, innerhalb dessen nach den vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen abgerechnet wird. So sind Sie vor Überraschungen sicher. Bei komplexeren Aufträgen erhalten Sie darüber hinaus innerhalb des Angebotes einen Projektplan. Auf diese Weise wird der Inhalt der Dienstleistung nachvollziehbar bestimmt, so dass Sie eine Überblick haben, wie Ermittler die Dienstleistungen erbringen.
4 c Rechtsrisiko
Neben dem Erfolgs- und Kostenrisiko gehen sie ein rechtliches Risiko ein. Seriöse Unternehmen werden Ihnen diese Risiken abnehmen, in dem Sie rechtlich unzulässige Beauftragungen von vornherein ablehnen. Detektivische Dienste werden so praktiziert, dass Ihnen keinerlei Risiken entstehen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter Frage 7.
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5. Behandelt der Detektiv meinen Auftrag auch wirklich vertraulich?
Im Gegensatz zu Ärzten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gibt es für den Detektiv keine gesetzliche Schweigepflicht, die ihn in besonderem Maße dazu verpflichtet, die Belange seiner Kunden vertraulich zu behandeln. Wir haben deshalb eine solche Vertraulichkeitsverpflichtung in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingearbeitet, die damit zum Bestandteil des Dienstleistungsvertrages werden. So sind wir vertraglich verpflichtet, die Ihnen garantierte Vertraulichkeit auch tatsächlich einzuhalten. Würden wir grob fahrlässig oder gar vorsätzlich dagegen verstoßen, so wären wir Ihnen zu Schadenersatz verpflichtet. Sie haben daher ein aus Vertrag abgeleitetes gesetzliches Recht auf Vertraulichkeit.
Wenn wir für Banken, Versicherungen oder Anwälte arbeiten ist es darüber hinaus üblich, uns durch explizite schriftliche Erklärung den in diesen Berufen gesetzlich vorgeschriebenen Vertraulichkeits- und Datenverarbeitungsregeln unterwerfen.
Wir haben schon von Fällen gehört, in denen Detektive ihren Kunden drohen, Informationen über den Fall an die Gegenpartei zu geben, falls die Rechnung nicht bezahlt wird. Dies würde ein seriöser Detektiv schon aus Eigeninteresse niemals tun, da ein guter Ruf durch nichts zu bezahlen ist. Deshalb ist es auch in Bezug auf die Vertraulichkeit wichtig, dass Sie einen Schwerpunkt auf die Auswahl eines seriösen Dienstleisters legen.
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6. Kann ich den Auftrag auch nach der Erteilung noch steuern?
Ein gutes Detektivbüro wird Ihnen immer die Möglichkeit geben, Ihren Auftrag zu steuern. Es werden Ihnen zeitaktuelle Zwischenergebnisse mitgeteilt, auf deren Grundlage Sie entscheiden können, ob der Auftrag weiter geführt, gestoppt oder strategisch geändert werden soll.
Die letztliche Ermittlungsstrategie sollte jedoch der Detektiv, ggf. in Absprache mit Ihrem Anwalt, festlegen. Er ist der Fachmann und verfügt oft über viel Erfahrung aus vergleichbaren Fällen. Letztendlich ist jeder Ermittlungsfall aber zunächst eine Gleichung mit vielen Unbekannten, der eine mehr oder weniger große Dynamik entwickeln kann
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, den Auftrag jederzeit zu stoppen. In diesem Falle würden wir Ihnen die lediglich bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen vertraglich vereinbarten Kosten berechnen.
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7. Muss ich Angst haben, dass die Detektive etwas Illegales tun?
Als Auftraggeber sind Sie für eventuell strafrechtlich relevantes Verhalten eines von Ihnen beauftragten Detektivs nicht verantwortlich, es sei denn, Sie haben dieses Verhalten explizit vereinbart (Anstiftung oder Mittäterschaft) oder nehmen es zumindest billigend in Kauf. Auf der anderen Seite können Ihnen natürlich dennoch erhebliche Nachteile daraus entstehen, wenn z.B. Ihre Beweisführungsstrategie am illegalen Verhalten des Detektivs scheitert und sie deshalb möglicherweise einen Prozess verlieren. Schon aus diesem Grunde ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass der von Ihnen beauftragte Detektiv sich legal verhält und etwaige Grauzonen so professionell auslotet, dass zumindest für Sie kein Risiko entsteht.
Ein seriöser Detektiv wird immer versuchen, sich auf dem Boden des Rechts zu bewegen. Da die von uns immer wieder eingeforderte Berufsregelung aber nach wie vor versagt wird, stellen gesetzliche Regelungen wie z.B. das europäische Datenschutzrecht unseren Berufsstand vor große Herausforderungen. Dies geschieht nicht unbedingt im Sinne des bewussten Verstoßes, sondern vor allem dadurch, dass es Nicht-Juristen kaum noch zumutbar ist, sich sicher im Rechtsgebiet zu bewegen. Risiken, die sich daraus ergeben, dürfen aber in keinem Fall auf den Kunden durchschlagen.
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8. Kann ich Detektivkosten erstatten lassen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Kosten eines Detektivs als Kosten der Beweisführung im Rahmen eines Zivilprozesses von der unterlegenen Partei zu tragen sind.
Hierzu gibt es eine Vielzahl von höhergerichtlichen Urteilen, die gern von vielen Detekteien auf ihren Webseiten veröffentlicht werden.
De Facto besteht zwar tatsächlich die Möglichkeit der Kostenerstattung, jedoch ist es letztlich immer eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Gerichtes, ob der Unterlegene zur Begleichung dieser Kosten verurteilt wird.
Im Tenor lassen viele dazu gesprochene Urteile erkennen, dass Kostenerstattung immer dann bejaht werden kann, wenn die Einschaltung eines Detektivs als notwendig und verhältnismäßig anzusehen ist. Dies kann aber auch nur dann angenommen werden, wenn auf anderem Wege die notwendigen Informationen nicht beschaffbar waren.
Die Beweislast über diesen Umstand liegt auf Ihrer Seite.
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9. Bietet ein Detektiv rechtliche Beratung an?
Die Rechtsberatung ist in Deutschland - wie in allen anderen EU-Ländern - gesetzlich geregelt. Das Rechtsberatungsgesetz gestattet es nur Volljuristen (das sind Personen, die das zweite juristische Staatsexamen abgelegt haben und damit die Befähigung zum Richteramt haben) rechtliche Beratungen durchzuführen.
Allerdings werden die ursprünglich stringenten Vorschriften durch neuere europäische Berufsregelungen zunehmend aufgeweicht, so dass sich mittlerweile auch Anwälte nach benachbarten Berufsfeldern umsehen.
Dennoch, Detektive dürfen keinerlei rechtliche Beratung leisten und wir empfehlen Ihnen in Rechtsfragen immer einen kompetenten Rechtsanwalt heran zu ziehen. Wenn dieser eine gute Verbindung zu einem Detektivbüro unterhält, haben Sie die besten Voraussetzungen, Ihr Recht auch tatsächlich zu bekommen.
Wir leisten eine taktische Beratung in Bezug auf sinnvolle detektivische Dienste, die im Einzelfall allerdings nicht immer trennscharf von rechtlichen Fakten ist. Ein guter Detektiv wird Sie immer dann, wenn Sie ihm eine konkrete rechtliche Frage stellen, an einen Rechtsanwalt verweisen. Die AXOM Group verfügt über exzellente Verbindungen zu zahlreichen Rechtsanwaltsbüros, mit denen wir eng zusammenarbeiten. Wir stellen Ihnen die Kontaktdaten gern zur Verfügung.
Immer, wenn Sie die Beauftragung eines Detektivs in einer Sache beabsichtigen, in der Sie ebenfalls bereits einen Rechtsanwalt beauftragt haben, empfehlen wir, dass Rechtsanwalt und Detektiv sich absprechen. Am besten, Sie fragen zunächst einen Detektiv in einem unverbindlichen Gespräch nach seiner Einschätzung zur Sache. Danach sollte eine Besprechung mit Ihrem Anwalt stattfinden. Wenn dieser die Einschaltung eines Detektivs für gut erachtet, sollten Sie den Detektiv beauftragen und Ihren Anwalt autorisieren, sich mit dem Detektiv über ihren Fall zu unterhalten. Aufgrund der anwaltlichen Schweigepflicht darf eine Besprechnung zwischen Anwalt und Detektiv nämlich nur mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung erfolgen.
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10. Welche Hilfe bieten Deutsche Detektivverbände?
In Deutschland gab es bis vor kurzem drei nationale ernstzunehmende Detektivverbände, den Bund Deutscher Detektive (BDD), den Deutschen Detektivverband (DDV) und den Bund Internationaler Detektive (BID). Die beiden Letztgenannten haben kürzlich fusioniert und existieren unter dem Label BID weiter. Die Mitglieder der BDD haben der Fusion nicht zugestimmt, so dass eine schlagkräftigere einzige Berufsvertretung nicht zustande kam.
Die beiden deutschen Verbände vertreten jeweils ca. 200 Mitglieder. Durch Doppelmitgliedschaften, nicht mehr aktive Ehrenmitglieder und Familienmitglieder verbleiben zusammen ca. 250 aktive Mitglieder, die von den Verbänden vertreten werden. Dies entspricht ungefähr 25-30% der aktiven Ermittlungsunternehmen in Deutschland. Etwa 3/4 der Branche sind dort nicht vertreten.
Der Geschäftsführer von AXOM INTERNATIONAL LTD, Matthias Willenbrink, war von 1996 bis 1998 Geschäftsführer des BID und hat sich danach vor allem in internationalen Verbänden wie der WAD (World Association of Detectives) und der WAPI (World Association of Professional Investigators) konzentriert.
In Deutschland werden die Belange des Berufsstandes durch die beiden genannten deutschen Verbände BID und BDD vertreten. Auf europäischer Ebene ist vor allem der Rat Europäsicher Detektive tätig, der aktiv von der WAPI, dem französischen Detektivverband und dem spanischen Detektei-Verband unterstützt wird. In allen genannten Verbänden arbeiten sehr engagierte Kollegen, um die nationalen und internationalen Interessen des Berufsstandes zu vertreten. Außerdem haben sie sich einem gemeinsamen Berufskodex unterworfen, dem alle Mitglieder verpflichtet sind. Alle Verbände bieten darüber hinaus eine Beschwerdestelle an, bei der sich Kunden über Verbandsmitglieder beschweren können. Diese Kontrollfunktion haben Sie allerdings nur, wenn der von Ihnen beauftragte Detektiv auch in einem der Verbände Mitglied ist.
Sollten Sie einen Detektiv suchen, können Sie sich an die Verbände wenden. Diese werden Ihnen dann natürlich nur ihre Mitglieder empfehlen, womit ihnen der Zugriff auf viele professionelle Unternehmen, die dort nicht organisiert sind, entzogen wird.
AXOM INTERNATIONAL LTD ist über den Director Matthias Willenbrink im ältesten und größten Weltverband, WAD (World Association of Detectives) mit Verwaltungssitz in den USA und in der WAPI (World Association of Professional Detectives) in England vertreten.
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